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Eltern müssen Internet-Mitgliedschaft bestätigen |
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Montag, 9. März 2009 |
 Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 18.02.09 (AZ.: 262 C 18519/08)l entschieden, dass die Mitgliedschaft von Minderjährigen bei Internetangeboten von den Eltern bestätigt werden muss. Ein Jugendlicher hatte geklagt, der sich bei einer Flirt-Seite angemeldet und das Kleingedruckte nicht gelesen hatte. Eine Mitgliedschaft Minderjähriger auf einer Internetseite ist ungültig, wenn diese nicht von den Eltern genehmigt wird oder der Betroffene selbst nach Eintritt seiner Volljährigkeit nachträglich seine Zustimmung gibt. Außerdem müssen Gebühren, die in einem ungegliederten Fließtext erwähnt werden, nicht in jedem Fall bezahlt werden, da sie nach Meinung des Amtsgerichts überraschend und daher unwirksam sind. |
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Kassierer riskieren bei Unterschlagung selbst kleinster Geldbeträge eine fristlose Kündigung |
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Donnerstag, 26. Februar 2009 |
Kassierer müssen auch schon bei Unterschlagung kleinster Beträge (hier: Leergutbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro) mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Insoweit kommt es nicht auf die Höhe des dem Arbeitgeber zugefügten Schadens an, sondern auf den durch eine solche Tat entstehenden irreparablen Vertrauensverlust. Selbst eine langjährige Betriebszugehörigkeit und ein fortgeschrittenes Alter schützen in diesem Fall nicht vor einer fristlosen Kündigung. Die Klägerin, eine 50-jährige Mutter von drei Kindern, war seit mehr als 30 Jahren bei der beklagten Supermarktkette als Kassiererin beschäftigt. Eine andere Mitarbeiterin teilte der Beklagten mit, dass sie beobachtet habe, wie die Klägerin zwei ihr nicht gehörende Leergutbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro aus dem Kassenbüro entnommen habe. Die Beklagte kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. |
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