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Grundsätzliches zu den anwaltlichen Gebühren |
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Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit gilt für die Erhebung unserer Gebühren das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Unsere grundsätzliche Gebührengestaltung
Die Kosten unserer Inanspruchnahme können an dieser Stelle nicht pauschal festgelegt werden, soweit unsere Leistungen über die erste anwaltliche Beratung hinausgehen. Um die anfallenden Gebühren zu ermitteln, ist eine genaue Kenntnis des Sachverhaltes sowie eine Abschätzung des voraussichtlichen Umfangs der zu entfaltenden Tätigkeit notwendig. Preisverhandlungen für weiterführende Tätigkeiten können daher erst im Anschluss an ein ausführliches Gespräch zwischen Mandant und Anwalt geführt werden. Sie können in jedem Fall sicher sein, nicht von Kosten überrascht zu werden, welche Ihnen nicht im Vorfeld erläutert wurden. Wir sichern Ihnen jederzeitige Transparenz in Leistung und Preis zu, gleich nach welchen zuvor mit Ihnen festgelegten Kriterien in Ihrem Fall Gebühren berechnet werden. Es ist uns wichtig, dass auch hinsichtlich des von Ihnen zu zahlenden Preises keine Fragen offen bleiben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie jedenfalls mit Gebührenvorschüssen in Anspruch nehmen werden, um unsere laufenden Kosten decken und jederzeit eine optimale Vertretung gewährleisten zu können. Auch hierüber werden wir Sie im Einzelnen aufklären.
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