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Unsere Gebühren für die Erstberatung PDF Drucken E-Mail

 

Um Ihnen den ersten Schritt zu erleichtern und Ihnen ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt zu ermöglichen, damit zunächst einmal die Erfolgsaussichten Ihres Problems ermittelt werden und Sie sich rechtlichen Rat einholen können, haben wir uns entschlossen, die Erstberatung zu festgelegten Preisen anzubieten. So können Sie sich auch für den ersten Termin beim Anwalt immer vollkommen sicher sein, keine Gebührenüberraschungen zu erleben.

Um eine faire und nachvollziehbare Abrechnung vorzunehmen, haben wir uns für das Modell der Zeitabrechnung entschieden:

Wir erheben ausgehend von einem Stundenhonorar in Höhe von 120 € brutto einschließlich 19% Umsatzsteuer für das erste anwaltliche Beratungsgespräch eine Gebühr von 30 € brutto einschließlich 19% Umsatzsteuer je angefangener Viertelstunde.

Wir bitten zu beachten, dass der oben genannte Stundensatz für unsere Inanspruchnahme lediglich für die Erstberatung gilt.

 

Die durchschnittliche Beratungsdauer für die anwaltliche Erstberatung liegt nach unserer Erfahrung zwischen 15 und 45 Minuten, so dass Sie mit Gebühren von 30 bis 90 € rechnen können; in Einzelfällen kann der Beratungsbedarf höher sein und die Erstberatung mehr Zeit in Anspruch nehmen, um Ihr Problem umfassend zu beleuchten. Es können daher auch höhere Kosten entstehen, die sich jedoch stets an den vorgenannten Abrechnungskriterien orientieren und für Sie daher einschätzbar und eingrenzbar sind.

Für Verbraucher beträgt die für eine Erstberatung höchste Gebühr 226,10 € brutto inklusive 19% Umsatzsteuer (sogenannte "Kappungsgrenze"). Dabei ist es gleichgültig, ob die Beratungsdauer bei uns eindreiviertel Stunden übersteigt.

Die Kosten der Erstberatung werden bei einer späteren Übertragung des Mandates in derselben Sache in voller Höhe auf weitere entstehende Gebühren angerechnet. Wenn es bereits am Ende des Beratungsgespräches zu der Übertragung eines weitergehenden Mandates in derselben Sache kommt, verzichten wir auf die Inrechnungstellung der Erstberatungsgebühr.

 

 
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©2007-2009 Pothmann Schmitz-Asdonk Rechtsanwälte