joomla
  • Start
  • anfahrt
  • Kontakt
  • Impressum
  • haftung
Gebühren für rechtsschutzversicherte Mandanten PDF Drucken E-Mail


Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, bitten wir auf Wunsch zunächst Ihren Rechtsschutzversicherer um eine Kostenzusage, bevor wir unsere Tätigkeit aufnehmen und Gebühren ausgelöst werden. Wenn das Risiko versichert ist und Ihr Versicherer eine Deckungszusage erteilt, haben Sie bis auf eine etwaige mit Ihrem Versicherer vereinbarte Selbstbeteiligung keine eigenen Kosten zu tragen.

 

In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, die Tätigkeit in einer Weise auszuweiten, die nicht mehr vom Versicherungsschutz umfasst ist, um eine optimale Interessenvertretung zu erreichen. In diesen Fällen könnten Gebührenanteile entstehen, die Sie selbst zu tragen hätten. Hierüber werden wir Sie jedoch vorher aufklären und es obliegt dann Ihrer Entscheidung, ob Sie die Ausweitung unserer Tätigkeit wünschen.

Außerdem übernehmen Rechtsschutzversicherer nicht in allen Fällen etwa entstehende Reise- und Abwesenheitskosten, falls Termine außerhalb Hannovers wahrzunehmen sind. Falls Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, übernimmt Ihr Versicherer nicht den in der Rechnung enthaltenen und ausgewiesenen Umsatzsteueranteil.

 
[ Zurück ]
©2007-2009 Pothmann Schmitz-Asdonk Rechtsanwälte