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Wir vertreten Sie bei Auseinandersetzungen über Mängel des Mietobjekts, Nebenkosten, Mieterhöhungen und setzen Mietrückstände, gegebenenfalls in Verbindung mit Räumungsverfahren, durch. Für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter klären wir Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Im Immobilienrecht bearbeiten wir Kaufverträge unter Berücksichtigung möglicher Altlasten, Nachbarrechte, erbrechtlicher Beschränkungen oder sonstiger Belastungen und beschäftigen uns mit Fragen des Maklerrechts.
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